OBL-ART20-02Binding

Nicht konforme Produkte nicht auf dem Markt bereitstellen

Gilt für
Distributor
Quellenangaben
Art. 20(2)
Last reviewed

Gibt es irgendeinen Anlass zu der Annahme, dass ein Produkt die CRA-Anforderungen nicht erfüllt – sei es durch eigene Prüfungen, Kundenbeschwerden oder Informationen aus der Lieferkette –, ist der Verkauf einzustellen, bis das Problem behoben ist. Außerdem ist dem Hersteller das Festgestellte mitzuteilen, und bei einem erheblichen Cybersicherheitsrisiko ist auch die nationale Behörde zu informieren.

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