OBL-ART13-03Binding

Technische Dokumentation (Anhang VII) erstellen und aktuell halten

Gilt für
Manufacturer
Quellenangaben
Art. 13(3)Art. 13(13)Annex VII
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Es ist eine technische Dokumentation zu führen, die die Konformität des Produkts mit den CRA-Anforderungen belegt. Anhang VII legt genau fest, was enthalten sein muss – Risikobewertung, Designdokumente, Testaufzeichnungen und mehr. Die Dokumentation ist über die gesamte Produktlaufzeit und mindestens zehn Jahre nach dem Verkauf der ersten Einheit aktuell zu halten.

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