OBL-ART14-03Binding

Abschlussbericht zur Schwachstelle innerhalb von 14 Tagen an ENISA übermitteln

Gilt für
Manufacturer
Quellenangaben
Art. 14(3)Art. 14(5)
Last reviewed

Innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Kenntnisnahme einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle ist ENISA ein vollständiger Bericht zu übermitteln. Zu diesem Zeitpunkt ist eine vollständige Darstellung erforderlich: Art der Schwachstelle, Schweregrad und Behebungsmaßnahmen. Dies ist Schritt drei der Kette: 24 Stunden, dann 72 Stunden, dann 14 Tage.

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