OBL-ART13-02Binding

Cybersicherheits-Risikobewertung vor dem Inverkehrbringen durchführen

Gilt für
Manufacturer
Quellenangaben
Art. 13(2)Annex I Part I §1
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Vor dem Verkauf eines Produkts ist eine schriftliche Bewertung seiner Sicherheitsrisiken erforderlich. Diese ist keine reine Formsache – die Ergebnisse müssen die Konzeption und Entwicklung des Produkts beeinflussen. Zu dokumentieren sind die betrachteten Bedrohungen, die festgestellten Risiken und die ergriffenen Maßnahmen.

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